Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 24.07.2017, Az. 1 BvR 986/17

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2017, 7574

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Zurückweisung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs in ursprünglicher Besetzung


Tenor

Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten [X.] und [X.] der Kammer werden als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten [X.] und ihrer weiteren Mitglieder. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 986/17

24.07.2017

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend AG Plön, 10. Juni 2016, Az: 11 XVII 2421, Beschluss

§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 24.07.2017, Az. 1 BvR 986/17 (REWIS RS 2017, 7574)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 7574

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