Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Feststellung der Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Versterben des Beschwerdeführers - keine Weiterführung wegen grundsätzlicher Bedeutung oder berechtigter Interessen geboten
Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt.
1. Nach Mitteilung des [X.] von [X.] vom 7. April 2021 ist der anwaltlich nicht vertretene Beschwerdeführer am 20. Oktober 2019 verstorben.
2. Über die Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren ist gesetzlich nichts bestimmt. Ob hierdurch die Erledigung der Wahlprüfungsbeschwerde eintritt, ist daher unter Berücksichtigung der Art des gerügten [X.]s und des [X.] zu entscheiden (vgl. für die Verfassungsbeschwerde [X.] 6, 389 <442 f.>; 12, 311 <315>; 109, 279 <304>; 124, 300 <318>).
Nach dem Schreiben des Berichterstatters vom 1. Dezember 2020 dürfte die Wahlprüfungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg gehabt haben, da ein [X.] nicht hinreichend substantiiert dargelegt worden sein dürfte. Der Beschwerdeführer legte im Wesentlichen Vorschläge zur Neuregelung des [X.] gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2, § 27 Abs. 1 Satz 2 [X.] dar, ohne sich jedoch mit dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Wahlrecht (vgl. [X.] 131, 316 <335 f.>) hinreichend auseinanderzusetzen.
Insoweit ist weder eine grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens noch sind eigene berechtigte Interessen etwaiger Rechtsnachfolger (vgl. für die Verfassungsbeschwerde [X.] 109, 279 <304>) erkennbar.
Unter diesen Umständen ist lediglich auszusprechen, dass sich das Verfahren durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt hat.
Meta
24.05.2019
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: BvC
§ 48 BVerfGG, § 20 Abs 2 S 2 BWahlG, § 27 Abs 1 S 2 BWahlG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.05.2019, Az. 2 BvC 28/19 (REWIS RS 2019, 6883)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 6883
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvR 2354/23 (Bundesverfassungsgericht)
Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Versterben der Beschwerdeführer
1 BvR 922/21 (Bundesverfassungsgericht)
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers
1 BvR 290/17 (Bundesverfassungsgericht)
Kammerbeschluss: Feststellung der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers
2 BvC 17/18 (Bundesverfassungsgericht)
Beschränkung der Ermittlungspflicht des Wahlprüfungsausschusses gem § 5 Abs 3 S 2 WahlPrüfG (juris: WahlPrG) …
2 BvC 33/14 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - teilweise Erledigung durch Tod einer Beschwerdeführerin
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.