VG München, Entscheidung vom 22.02.2022, Az. M 26a E 22.662

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Gegenstand

Geltungsdauer des Genesenennachweises, erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten, einstweiliger Rechtsschutz gegenüber der mit der Normanwendung betrauten Behörde (Gesundheitsamt), keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, aktuelle Definition des Genesenenstatus rechtswidrig und daher im Einzelfall nicht anwendbar, mit hoher Wahrscheinlichkeit, Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen das Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen, Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung des Genesenennachweises


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

M 26a E 22.662

22.02.2022

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 22.02.2022, Az. M 26a E 22.662 (REWIS RS 2022, 1091)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 1091

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Referenzen
Wird zitiert von

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Zitiert

7 L 1768/21

8 C 19/09

3 B 4/22

2 L 143/22

1 BvF 3/92

1 BvR 781/21

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