Bundespatentgericht, Beschluss vom 27.03.2017, Az. 25 W (pat) 120/14

25. Senat | REWIS RS 2017, 13372

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "Evangelische Bank Deutschlands" – Unterscheidungskraft


Tenor

hat der 25. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 24. November 2016 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.], der Richterin [X.] und des Richters Dr. [X.]

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 36 des [X.] vom 2. April 2014 und vom 2. September 2014 aufgehoben, soweit die Anmeldung in Bezug auf die nachfolgenden Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen worden ist:

Klasse 14: [X.], Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente;

Klasse 16: Fotografien; Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke;

Klasse 41: Erziehung;

Klasse 42: industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Anmelderin zurückgewiesen.

Meta

25 W (pat) 120/14

27.03.2017

Bundespatentgericht 25. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 27.03.2017, Az. 25 W (pat) 120/14 (REWIS RS 2017, 13372)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 13372

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