VG Augsburg, Entscheidung vom 01.03.2017, Az. Au 2 S 17.30752

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Gegenstand

Eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG setzt die Kenntnis von den Entscheidungsgründen der Ablehnung des Antrags im anderen Mitgliedstaat voraus


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Au 2 S 17.30752

01.03.2017

VG Augsburg

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 01.03.2017, Az. Au 2 S 17.30752 (REWIS RS 2017, 14819)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 14819

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Referenzen
Wird zitiert von

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Zitiert

2 BvR 1516/93

1 C 4/16

2 B 13/15

4 B 41/17

1 B 2/15

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