VG München, Entscheidung vom 23.06.2015, Az. M 17 K 14.50711

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Zuständigkeit der BRD nach Ablauf der Überstellungsfrist


Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

M 17 K 14.50711

23.06.2015

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 23.06.2015, Az. M 17 K 14.50711 (REWIS RS 2015, 9253)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 9253

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

M 17 K 14.50722 (VG München)

Zuständigkeitsübergang wegen Ablaufs der Überstellungsfrist


M 17 K 14.50726 (VG München)

Keine Überstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn nach Ablauf der Überstellungsfrist


M 17 K 14.50719 (VG München)

Zuständigkeitswechsel wegen Ablaufs der Überstellungsfrist nach der Dublin-III-VO


M 17 K 14.50729 (VG München)

Kein "Durchentscheiden" des VG nach Ablauf der Dublin-Überstellungsfrist


M 17 K 14.50705 (VG München)

Anspruch auf Durchführung des Asylverfahrens


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.