2. Strafsenat | REWIS RS 2024, 6852
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1. Nach § 479 Abs. 4 S. 2 StPO trägt in den Fällen des § 474 StPO - abweichend vom Grundsatz des § 479 Abs. 4 S. 1 StPO - die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten, namentlich deren Erforderlichkeit als Ausprügung des allgemeinen ...
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01.08.2024
Oberlandesgericht Karlsruhe 2. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: VAs
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 01.08.2024, Az. 2 VAs 11/24 (REWIS RS 2024, 6852)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 6852
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Zitatauswertung
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2 VAs 5/24 (Oberlandesgericht Karlsruhe)
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1 VAs 100/15, 102/15, 103/15 und 104/15 (Oberlandesgericht Hamm)
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