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Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags für eine Verfassungsbeschwerde mangels Erforderlichkeit der PKH-Gewährung
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
Mit seinem - isolierten - Prozesskostenhilfeantrag für eine Verfassungsbeschwerde will der Antragsteller ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen seine Mutter erzwingen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist jedoch abzulehnen, weil weder dargetan noch sonst ersichtlich ist, dass der Antragsteller daran gehindert wäre, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen. Ausweislich der Antragsschrift ist er durchaus in der Lage, den Sachverhalt und seine Interessen darzustellen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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07.11.2019
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer
Prozesskostenhilfebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Karlsruhe, 25. April 2019, Az: 2 Ws 336/18, Beschluss
§ 90 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Prozesskostenhilfebeschluss vom 07.11.2019, Az. 2 BvR 1139/19 (REWIS RS 2019, 1834)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 1834
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 1819/19 (Bundesverfassungsgericht)
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2 BvR 1105/19 (Bundesverfassungsgericht)
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1 BvR 1877/22 (Bundesverfassungsgericht)
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Erforderlichkeit sowie mangels Erfolgsaussichten
1 BvR 2352/22 (Bundesverfassungsgericht)
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Erforderlichkeit sowie mangels Erfolgsaussichten
1 BvR 1530/19 (Bundesverfassungsgericht)
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erforderlichkeit der PKH-Gewährung sowie mangels hinreichender Erfolgsaussichten
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