8. Große Strafkammer | REWIS RS 2024, 6662
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1. Der Begriff der "nicht geringe Menge" ist bezüglich Cannabis aufgrund einer geänderten Risikobewertung des Gesetzgebers neu festzulegen. Die nicht gering Menge i.S.v. § 34 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 KCanG ist dabei auf das Zehnfache der legalen Menge festzusetzen. 2. Für Deliktsformen, die sich auf ...
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04.04.2024
Landgericht Heilbronn 8. Große Strafkammer
Urteil
Sachgebiet: Js
Zitiervorschlag: Landgericht Heilbronn, Urteil vom 04.04.2024, Az. 8 KLs 651 Js 24707/23 (REWIS RS 2024, 6662)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 6662
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