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Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien
Meta
13.12.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 13.12.2016, Az. W 4 K 15.50313 (REWIS RS 2016, 819)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 819
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung nach Bulgarien - Keine systemischen Mängel in Bulgarien
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