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Nach dem Putsch: Zulässigkeit von Auslieferungen in die Türkei im Hinblick auf die Haftbedingungen - Überfüllte Justizvollzugsanstalten
Meta
16.08.2016
Entscheidung
Sachgebiet: AR
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 16.08.2016, Az. 1 AR 252/16 (REWIS RS 2016, 6681)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 6681
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 Ausl. 180/20 (Oberlandesgericht Hamm)
6 AuslA 70/16 - 58 - (Oberlandesgericht Köln)
2 Ausl. 174/20 (Oberlandesgericht Hamm)
2 Ausl. 133/16 (Oberlandesgericht Hamm)
Auslieferungshindernis beim Fehlen der Mindesthaftbedingungen im ersuchenden Staat