LG Memmingen, Urteil vom 21.02.2020, Az. 32 O 1936/18

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Gegenstand

Schadenminderungspflicht, Rückzahlung des Kaufpreises, sekundäre Darlegungslast, Abgasskandal, Abschalteinrichtung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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32 O 1936/18

21.02.2020

LG Memmingen

Urteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG Memmingen, Urteil vom 21.02.2020, Az. 32 O 1936/18 (REWIS RS 2020, 10924)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 10924

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