VGH München, Entscheidung vom 01.08.2024, Az. 10 CE 24.1299

10. Senat | REWIS RS 2024, 5289

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Gegenstand

Abschiebungsschutz, Statthaftigkeit der Beschwerde, tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung, Reisunfähigkeit, Suizidgefahr, Schutz von Ehe und Familie, ungeborenes Kind und Risikoschwangerschaft, Verfahrensduldung, maßgeblicher Zeitpunkt für Erteilungsvoraussetzungen nach § 25b und § 104c AufenthG („geduldeter Ausländer“)


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10 CE 24.1299

01.08.2024

VGH München 10. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: CE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 01.08.2024, Az. 10 CE 24.1299 (REWIS RS 2024, 5289)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 5289

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12 S 821/24

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