10. Senat | REWIS RS 2024, 5289
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Abschiebungsschutz, Statthaftigkeit der Beschwerde, tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung, Reisunfähigkeit, Suizidgefahr, Schutz von Ehe und Familie, ungeborenes Kind und Risikoschwangerschaft, Verfahrensduldung, maßgeblicher Zeitpunkt für Erteilungsvoraussetzungen nach § 25b und § 104c AufenthG („geduldeter Ausländer“)
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Abschiebungsschutz, Statthaftigkeit der Beschwerde, tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung, Reisunfähigkeit, Suizidgefahr, Schutz von Ehe und Familie, ungeborenes Kind und Risikoschwangerschaft, Verfahrensduldung, maßgeblicher Zeitpunkt für Erteilungsvoraussetzungen nach § 25b und § 104c AufenthG („geduldeter Ausländer“)
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
01.08.2024
Entscheidung
Sachgebiet: CE
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 01.08.2024, Az. 10 CE 24.1299 (REWIS RS 2024, 5289)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 5289
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Zeitlicher Anwendungsbereich des Beschwerdeausschlusses, Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines geduldeten Ausländers, Schwangerschaft der Lebensgefährtin …
Abänderungsverfahren, Duldung, Risikoschwangerschaft, Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen, Rituelle Ehe
Ausländerrecht, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Antrag auf Erteilung einer Duldung, Aufenthaltserlaubnis nach § …
Aussetzung der Abschiebung, Rechtsschutzbedürfnis, Anordnungsgrund, Verfahrensduldung, Kurzfristige Unterbrechung
7 B 10211/24.OVG (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz)
Status als geduldeter Ausländer aufgrund lediglich einer Verfahrensduldung für die Zeit des Eilverfahrens