BayObLG München, Entscheidung vom 05.03.2020, Az. 1 AR 88/19

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Gegenstand

Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

1 AR 88/19

05.03.2020

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 05.03.2020, Az. 1 AR 88/19 (REWIS RS 2020, 10623)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 10623


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. X ARZ 124/20

Bundesgerichtshof, X ARZ 124/20, 20.10.2020.


Az. 1 AR 88/19

BayObLG München, 1 AR 88/19, 05.03.2020.


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Zuständigkeitsbestimmung


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