Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.09.2001, Az. 2 ARs 280/00

2. Strafsenat | REWIS RS 2001, 1446

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/00vom5. September 2001in der Antragssachedesauf Zuständigkeitsbestimmunghier: Gegenvorstellung- 2 -Der 2. Strafsenat des [X.] hat am 5. September 2001 be-schlossen:Die Gegenvorstellung gegen den Beschluß des Senats vom18. Oktober 2000 wird zurückgewiesen.Gründe:Der Senat hat durch Beschluß vom 18. Oktober 2000 die [X.] zuständigen Gerichts abgelehnt.Gegen diesen Beschluß erhebt Herr M. Gegenvorstellung mit der [X.], § 13 a StPO sei falsch verneint worden. Weiter begehrt er Auskunft,warum der Beschluß ihm nicht "zugestellt" worden sei.Zu letzterem merkt der Senat an, daß gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 StPOdie formlose Mitteilung genügt, wenn - wie hier - durch die [X.] keine Frist in Lauf gesetzt wird.Die Gegenvorstellung war zurückzuweisen. Herr M. hat keine neuenTatsachen und Umstände vorgetragen, die ausnahmsweise eine [X.] nicht anfechtbaren Entscheidung geboten [X.] 3 -Weitere - vergleichbare - Eingaben des Herrn M. in dieser Sache wirdder Senat insoweit nicht mehr bescheiden.[X.]RiBGH Dr. h.c. Detter Rothfuû ist wegen [X.] wesenheit an der Unter- schrift gehindert. Bode Fischer Elf

Meta

2 ARs 280/00

05.09.2001

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: ARs

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.09.2001, Az. 2 ARs 280/00 (REWIS RS 2001, 1446)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2001, 1446

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.