19. Zivilkammer | REWIS RS 2024, 11768
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Vertraglicher Unterlassungsanspruch, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch, Geschäftsgeheimnis, Vertragsverletzung, Datenbanken, Feststellungsantrag, Rechtsprechung des BGH, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verletzungshandlung, Streitgegenstand, Ausbildungsverhältnis, Zugangsdaten, Erstbegehungsgefahr, Geschäftsanschrift, Ordnungshaft, Streitwertaddition, Öffentliche Bekanntmachung, Vertragsverhältnisse, Datenschutzgrundverordnung
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Vertraglicher Unterlassungsanspruch, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch, Geschäftsgeheimnis, Vertragsverletzung, Datenbanken, Feststellungsantrag, Rechtsprechung des BGH, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verletzungshandlung, Streitgegenstand, Ausbildungsverhältnis, Zugangsdaten, Erstbegehungsgefahr, Geschäftsanschrift, Ordnungshaft, Streitwertaddition, Öffentliche Bekanntmachung, Vertragsverhältnisse, Datenschutzgrundverordnung
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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27.12.2024
LG Nürnberg-Fürth 19. Zivilkammer
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.12.2024, Az. 19 O 556/24 (REWIS RS 2024, 11768)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 11768
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