7. Zivilkammer | REWIS RS 2021, 10202
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Diese Entscheidung ist in der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank "NRWE" verfügbar.
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24.08.2021
Landgericht Essen 7. Zivilkammer
Beschluss
Sachgebiet: T
Vorgehend: Amtsgericht Gladbeck, 13 M 200/21
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 148 Abs. 2 Nr. 1
Zitiervorschlag: Landgericht Essen, Beschluss vom 24.08.2021, Az. 7 T 216/21 (REWIS RS 2021, 10202)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 10202
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, IX ZB 63/21, 21.07.2022.
Amtsgericht Gladbeck, 13 M 200/21, 04.05.2021.
Landgericht Essen, 7 T 216/21, 24.08.2021.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
IX ZB 63/21 (Bundesgerichtshof)
Pfändung von Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner aufgrund vollstreckbarer Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses
13 M 200/21 (Amtsgericht Gladbeck)
IX ZB 47/19 (Bundesgerichtshof)
Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses: Durchsetzung der Anordnung eines Vorschusses
Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens des Insolvenzverwalters
13 Ta 656/08 (Landesarbeitsgericht Düsseldorf)