Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Hinweis auf Möglichkeit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr bei Erhebung erkennbar substanzloser Verfassungsbeschwerden
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da [X.] gemäß § 93a Abs. 2 [X.] nicht gegeben sind. Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig, weil sie entgegen den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 [X.] nicht substantiiert begründet und eine Grundrechtsverletzung auch darüber hinaus nicht ersichtlich ist (vgl. [X.] 81, 208 <214>; 99, 84 <87>; stRspr).
Der Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren darauf hingewiesen, dass ihm bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 [X.] eine [X.] von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden kann. Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn das [X.] durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, Rn. 5; Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 12. April 2018 - 2 BvR 415/18 u.a. -, Rn. 2).
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
30.10.2019
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Koblenz, 12. August 2019, Az: 2 Ws 515/19 Vollz, Beschluss
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 30.10.2019, Az. 2 BvR 1598/19 (REWIS RS 2019, 2024)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 2024
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 586/23 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - …
2 BvR 2115/20 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung …
2 BvR 48/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer ersichtlich unsubstantiierten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Befassung des BVerfG mit …
2 BvR 1627/21 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
2 BvR 551/21, 2 BvR 903/21, 2 BvR 1026/21, 2 BvR 69/22, 2 BvR 71/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unsubstantiierter Verfassungsbeschwerden (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Auferlegung …
Keine Referenz gefunden.