Bundespatentgericht, Beschluss vom 04.07.2017, Az. 26 W (pat) 505/14

26. Senat | REWIS RS 2017, 8612

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren - "Generaldepot" – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft


Tenor

hat der 26. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 1. Februar 2017 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin [X.] sowie [X.] und Schödel

beschlossen:

Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 39 des [X.] vom 4. Dezember 2013 wird aufgehoben.

Meta

26 W (pat) 505/14

04.07.2017

Bundespatentgericht 26. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 04.07.2017, Az. 26 W (pat) 505/14 (REWIS RS 2017, 8612)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 8612

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