6. Kammer für Handelssachen | REWIS RS 2024, 10711
Der Kläger ist ein in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8 b UWG eingetragener Verband, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Überwachung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Spirituosenindustrie gehört.
Diese Entscheidung ist in der hamburgischen Landesrechtsprechungsdatenbank verfügbar.
Meta
23.04.2024
Landgericht Hamburg 6. Kammer für Handelssachen
Urteil
Sachgebiet: HKO
Zitiervorschlag: Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.04.2024, Az. 406 HKO 76/23 (REWIS RS 2024, 10711)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 10711
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zitatauswertung
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.
14 U 192/23 (Oberlandesgericht Karlsruhe)
1. Für eine Anspielung nach Art. 3 Abs. 3 c) der Verordnung (EU) 2019/787 ist …
I ZR 167/12 (Bundesgerichtshof)
Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks: Nährwertbezogene und gesundheitsbezogene Angaben nur bei Herausstellung besonderer Eigenschaften; Begriff der …
I ZR 252/16 (Bundesgerichtshof)
Wettbewerbsverstoß im Internet: Umfang des Verbots gesundheitsbezogener Angaben für alkoholische Getränke; Bezeichnung einer Biersorte als …
I ZR 167/12 (Bundesgerichtshof)
I ZR 252/16 (Bundesgerichtshof)
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.