Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2022, Az. 12 Sa 1068/21

12. Kammer | REWIS RS 2022, 3458

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12 Sa 1068/21

06.04.2022

Landesarbeitsgericht Düsseldorf 12. Kammer

Urteil

Sachgebiet: Sa

Vorgehend: Arbeitsgericht Essen, 1 Ca 1065/21

§ 3 BetrAVG, § 4 Abs. 5 BetrAVG; § 241 Abs. 2 BGB, § 262 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 3 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 310 Abs. 4 BGB; Art. 229 § 5 EGBGB; § 4d EStG, § 6a EStG; § 256 Abs. 1 ZPO, § 258 ZPO; § 297 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO

Zitier­vorschlag: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2022, Az. 12 Sa 1068/21 (REWIS RS 2022, 3458)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3458

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