2. Strafsenat | REWIS RS 2019, 12671
Disziplinarmaßnahmen in der Untersuchungshaft: Umdeutung einer Beschwerde in einen neuen Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Diese Entscheidung ist in der hamburgischen Landesrechtsprechungsdatenbank verfügbar.
Meta
2 Ws 85/19, 2 Ws 85/19 - 1 OBL 59/19
20.08.2019
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: OBL
Zitiervorschlag: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.08.2019, Az. 2 Ws 85/19, 2 Ws 85/19 - 1 OBL 59/19 (REWIS RS 2019, 12671)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 12671
vorgehend LG Hamburg, 2. Juli 2019, 703 Ns 37/19 - 6610 Js 83/18
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zitatauswertung
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.
1 Vollz (Ws) 296/14 (Oberlandesgericht Hamm)
18 Qs 47/19 (LG Nürnberg-Fürth)
Umdeutung einer nach einer Zuständigkeitsübertragung gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 StPO eingelegten Haftbeschwerde …
5 Ws 341/16 (Oberlandesgericht Hamm)
Unwirksame Aufrechnung der Haftanstalt gegen Überbrückungsgeldanspruch eines vormaligen Strafgefangenen nach Überführung in Untersuchungshaft
1 Ws 27/22, 1 Ws 27/22 - 1 OBL 10/22 (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg)
Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer coronabedingten 23-stündiger Einsperrung im Haftraum
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.