Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 21.01.2020, Az. 1 BvR 1867/17

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2020, 2632

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde


Tenor

Der Antrag auf Gegenstandswertfestsetzung wird verworfen.

Gründe

1

Der Antrag auf Gegenstandswertfestsetzung wird verworfen, weil für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.

2

Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG beträgt der [X.] im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 5.000 Euro. Ein höherer Gegenstandswert kommt in Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen oder zurückgenommen worden ist, regelmäßig nicht in Betracht (vgl. [X.] 79, 365 <369>). Umstände, die hier ausnahmsweise einen höheren Gegenstandswert rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Ist deshalb vom [X.] auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. [X.], Beschluss des [X.] vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 1790/94 -, NJW 2000, [X.] 1399).

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1867/17

21.01.2020

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Düsseldorf, 11. Juli 2017, Az: I-18 U 97/15, Beschluss

§ 90 BVerfGG, § 93b Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 21.01.2020, Az. 1 BvR 1867/17 (REWIS RS 2020, 2632)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 2632


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 1867/17

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1867/17, 21.01.2020.


Az. 18 U 97/15

Oberlandesgericht Düsseldorf, 18 U 97/15, 17.05.2017.

Oberlandesgericht Köln, 18 U 97/15, 19.10.2015.


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