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Einheitliche Angelegenheit bei Vertretung mehrerer Unfallbeteiligter
Meta
19.07.2019
Urteil
Sachgebiet: C
Zitiervorschlag: AG Augsburg, Urteil vom 19.07.2019, Az. 20 C 1003/19 (REWIS RS 2019, 5247)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 5247
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine einheitliche Angelegenheit bei gesonderten Aufträgen
Einheitliche Angelegenheit nach RVG bei Mandatierung desselben Anwalts durch beim Unfall geschädigte Eheleute
III ZB 116/15 (Bundesgerichtshof)
Rechtsanwaltsvergütung: Einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit bei Geltendmachung von Wildschäden gegen zwei Beklagte im Rahmen einer Klage
VI ZR 73/10 (Bundesgerichtshof)
Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in der Presseberichterstattung: Behandlung getrennt erfolgter Abmahnungen für …
Keine einheitliche Angelegenheit bei außergerichtlicher Schadenregulierung durch Rechtsanwalt für mehrere Geschädigte desselben Unfallereignisses