Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 27.08.2019, Az. 1 BvR 1521/14

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2019, 4130

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei unterbliebener Anschlussrevision gem § 554 ZPO


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Die Verfassungsbeschwerde ist mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässig (vgl. § 90 Abs. 2 [X.]). Der Beschwerdeführer hat keine Anschlussrevision nach § 554 ZPO eingelegt. Er trägt auch nichts dazu vor, dass diese von vornherein unzulässig oder ihm aus sonstigen Gründen unzumutbar war.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1521/14

27.08.2019

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 6. Mai 2014, Az: VI ZR 490/12, Beschluss

§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 554 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 27.08.2019, Az. 1 BvR 1521/14 (REWIS RS 2019, 4130)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 4130


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 1521/14

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1521/14, 27.08.2019.


Az. VI ZR 490/12

Bundesgerichtshof, VI ZR 490/12, 30.09.2014.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.