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Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters und Vorlagepflicht an den EuGH - hier: nach "Leo-Libera"-Urteil des EuGH (C-58/09) kein zweites Vorabentscheidungsersuchen erforderlich - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rechtsauffassung des BFH in angegriffener Entscheidung zu Verfassungs- und Unionsrechtskonformität von § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1980 F:2006-04-28
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da keiner der in § 93a Abs. 2 [X.] genannten Annahmegründe vorliegt. Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 [X.] genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (vgl. [X.] 90, 22 <24 ff.>). Soweit die Verfassungsbeschwerde nicht bereits unzulässig ist, hat sie jedenfalls keine Aussicht auf Erfolg.
Insbesondere liegt die von der Beschwerdeführerin in erster Linie geltend gemachte Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
nicht vor. Die ausführlich begründete Entscheidung des [X.], nach dem im Ausgangsverfahren bereits erfolgten Vorlagebeschluss
vom 17. Dezember 2008 ([X.], 156) und dem hierauf ergangenen Urteil des Gerichtshofs der [X.] vom 10. Juni
2010 - [X.]/09, [X.] - ([X.] 2010, Nr. [X.], [X.]) kein zweites Vorabentscheidungsersuchen an den [X.]zu richten, ist mit Rücksicht auf die jedenfalls gut vertretbare Rechtsauffassung des [X.] (zur [X.]des § 4 Nr. 9 Buchstabe b UStG n.F. - soweit vorliegend von Bedeutung - ausgehend von dem [X.]-Urteil des Europäischen
Gerichtshofs, vgl. [X.], [X.], [X.], und [X.], in: [X.]Dürrwächter, UStG, § 4 Rn. 133.3
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
16.04.2012
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend BFH, 2. Februar 2011, Az: XI S 2/11, Beschluss
Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1980 vom 28.04.2006
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 16.04.2012, Az. 1 BvR 523/11 (REWIS RS 2012, 7330)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 7330
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