9. Zivilkammer | REWIS RS 2020, 5698
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06.07.2020
Landgericht Dortmund 9. Zivilkammer
Beschluss
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: Landgericht Dortmund, Beschluss vom 06.07.2020, Az. 9 T 286/20 (REWIS RS 2020, 5698)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 5698
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9 T 286/20 (Landgericht Dortmund)
005 L 001/13 (Amtsgericht Medebach)
Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters
Einkommensteuer: Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters
V ZB 81/08 (Bundesgerichtshof)
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