OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.08.2017, Az. 13 U 851/17

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Gegenstand

Verwertung von Aufzeichnungen einer „Dashcam" in einem Zivilprozess


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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13 U 851/17

10.08.2017

OLG Nürnberg

Entscheidung

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.08.2017, Az. 13 U 851/17 (REWIS RS 2017, 6670)

Papier­fundstellen: NJW 2017, 3597 MDR 2018, 135-136 REWIS RS 2017, 6670

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Referenzen
Wird zitiert von

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Zitiert

2 BvR 2072/10

17 S 6473/16

2 AZR 153/11

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