1. Kammer | REWIS RS 2024, 6750
LRBW
Gebühr für die polizeiliche Anwendung unmittelbaren Zwangs in Form von einfacher körperlicher Gewalt - Abgrenzung von Standardmaßnahmen
Diese Entscheidung ist in der baden-württembergischen Landesrechtsprechungsdatenbank verfügbar.
Meta
10.04.2024
Verwaltungsgericht Stuttgart 1. Kammer
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 10.04.2024, Az. 1 K 5918/21 (REWIS RS 2024, 6750)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 6750
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zitatauswertung
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.
1 S 512/19 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung unmittelbaren Zwangs
6 S 124/19 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens
1 K 9602/18 (Verwaltungsgericht Stuttgart)
Abschiebung zur Nachtzeit – Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung
1 S 1265/21 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung; LEA-Unterkunft als Wohnung i.S.v. GG Art 13 Abs …
Polizeiliche Kostenrechnung, Anwendung unmittelbaren Zwangs, präventives oder repressives Handeln der Polizei, Durchsuchung zur Identitätsfeststellung
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.