4. Senat für Familiensachen | REWIS RS 2022, 13271
Formerfordernis für Beschwerden in Familiensachen
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15.02.2022
Oberlandesgericht Frankfurt 4. Senat für Familiensachen
Beschluss
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2022, Az. 4 UF 8/22 (REWIS RS 2022, 13271)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 13271
vorgehend AG Wetzlar, 20. Dezember 2021, 616 F 1086/21, Beschluss
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Zitatauswertung
4 UF 48/22 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main)
Erforderlichkeit der Einreichung von Anträgen per beA in Familiensachen
XII ZB 200/22 (Bundesgerichtshof)
Formwirksame Einlegung einer Beschwerde in elektronischer Form
6 UF 158/23 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main)
Pflicht zur Einreichung von Anträgen und Erklärungen als elektronisches Dokument
16 UF 76/24 (Oberlandesgericht Karlsruhe)
Unzulässige Beschwerdeeinlegung durch Deutsche Rentenversicherung
5 WF 11/22 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main)
Elektronische Übermittlung der Beschwerdeschrift
Auf Mobilgerät öffnen.
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