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Unzulässiger Asylantrag, in Italien anerkannter international Schutzberechtigter, gemeinsame Rückkehr der Kernfamilie lt. BVerwG, U.v. 4.7.2019 – 1 C 45.18: hier verneint, Anforderungen an das familiäre Zusammenleben einer Kernfamilie, Ermessensfehlerhaftes Einreiseverbot aufgrund familiärer Belange
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23.03.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 23.03.2022, Az. AN 14 K 21.50134 (REWIS RS 2022, 525)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 525
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Ergänzungsbescheid, rechtskräftige Feststellung der Unzulässigkeit des Asylantrags, Ergänzung um Feststellung zu Abschiebungsverboten
Unzulässiger Asylantrag, Zuständigkeit Italiens nach Dublin III-VO, Aufnahmestopp Italiens vom 5./7.12.2022, Prognose der Durchführbarkeit der …
AN 14 S 23.50728 , AN 14 S 23.50730 , AN 14 S 23.50814 (VG Ansbach)
Dublin-Verfahren, Italien, Abschiebungsanordnung, Rückkehrprognose bei Ehe und gleichzeitiger Lebensgemeinschaft mit weiterer Frau, Familienverband aus drei …
Sofortverfahren, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Italien, keine systemischen Mängel in Italien, keine Abschiebungsverbote, COVID-19-Pandemie, …
unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in Italien bei …