VG Ansbach, Urteil vom 23.03.2022, Az. AN 14 K 21.50134

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Gegenstand

Unzulässiger Asylantrag, in Italien anerkannter international Schutzberechtigter, gemeinsame Rückkehr der Kernfamilie lt. BVerwG, U.v. 4.7.2019 – 1 C 45.18: hier verneint, Anforderungen an das familiäre Zusammenleben einer Kernfamilie, Ermessensfehlerhaftes Einreiseverbot aufgrund familiärer Belange


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 14 K 21.50134

23.03.2022

VG Ansbach

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 23.03.2022, Az. AN 14 K 21.50134 (REWIS RS 2022, 525)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 525

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Referenzen
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1 C 34/19

10 LB 201/18

1 C 51/18

1 C 47/20

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