Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.02.2018, Az. III ZR 537/16

III. Zivilsenat | REWIS RS 2018, 14209

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[X.]:[X.]:BGH:2018:080218BIIIZR537.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS

III ZR 537/16
vom

8. Februar 2018

in dem Rechtsstreit

-

2

-

Der III. Zivilsenat des [X.] hat am 8. Februar 2018 durch [X.]
[X.], [X.] und Dr.
Remmert
sowie die Richterinnen Dr.
[X.] und Dr.
Arend

beschlossen:

Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 18. Januar 2018 wird [X.] eines offenbaren [X.] gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass das darin angegebene Aktenzeichen des Urteils des [X.] -
5. Zivilsenat -
"5 [X.]/15"
lautet (statt 5 [X.]/16).

[X.]

[X.]

Remmert

[X.]

Arend
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 27.02.2015 -
332 [X.]/13 -

O[X.], Entscheidung vom 05.10.2016 -
5 [X.]/15 -

Meta

III ZR 537/16

08.02.2018

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.02.2018, Az. III ZR 537/16 (REWIS RS 2018, 14209)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 14209

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