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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Bedarfsanalyse einer Krankenhausplanungsbehörde
Die Entscheidung des [X.] über die Nichtzulassung der Revision in seinem Urteil vom 18. Juni 2019 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 50 000 € festgesetzt.
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die von der Klägerin geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Revisionsverfahren wird dem [X.] voraussichtlich Gelegenheit geben, die Voraussetzungen weiter zu präzisieren, unter denen es gerechtfertigt ist, dass ein Verwaltungsgericht unter Verweis auf eine fehlende oder nicht tragfähige Bedarfsanalyse der Krankenhausplanungsbehörde von der Spruchreifmachung der Sache absieht und nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO die zuständige Landesbehörde verpflichtet, über den Antrag auf Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan (§ 8 Abs. 1 und 2 [X.]) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 GKG.
Meta
3 B 33/19, 3 B 33/19 (3 C 2/21)
09.03.2021
Bundesverwaltungsgericht 3. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend OVG Lüneburg, 18. Juni 2019, Az: 13 LC 41/17, Urteil
§ 8 Abs 1 KHG, § 8 Abs 2 KHG, § 113 Abs 5 S 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.03.2021, Az. 3 B 33/19, 3 B 33/19 (3 C 2/21) (REWIS RS 2021, 8078)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 8078
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 C 11/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan
3 B 44/19 (Bundesverwaltungsgericht)
3 B 43/19 (Bundesverwaltungsgericht)
Anforderungen an die Krankenhausplanung für die Versorgung von Patienten in der neurologischen Frührehabilitation Phase B
3 C 2/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan
3 C 9/14 (Bundesverwaltungsgericht)
Ausnahme vom Mehrleistungsabschlag bei zusätzlichen Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung
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