VG München, Entscheidung vom 28.08.2020, Az. M 26b E 20.3956

EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ ALKOHOL CORONAVIRUS

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Gegenstand

Alkoholverbot wegen Ansteckungsgefahr


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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M 26b E 20.3956

28.08.2020

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 28.08.2020, Az. M 26b E 20.3956 (REWIS RS 2020, 10292)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 10292

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