Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.07.2016, Az. 1 StR 132/16

1. Strafsenat | REWIS RS 2016, 8411

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:[X.]:2016:120716B1STR132.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
1 StR 132/16

vom
12. Juli
2016
in der Strafsache
gegen

1.
2.

wegen
Steuerhinterziehung

-
2
-
Der 1. Strafsenat des [X.] hat
auf Antrag des [X.] und nach Anhörung der Beschwerdeführer
am 12. Juli
2016
beschlos-sen:

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 11. September 2015 werden als unbegrün-det verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat, dass ein unrichtiger Gewerbe-steuermessbescheid ebenso wie ein unrichtiger Feststellungsbe-scheid zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Ge-winns nach § 180 [X.] ([X.], Beschluss vom 22. November 2012 -
1 StR 537/12, [X.]St 58, 50) und die Feststellung eines zu ho-hen vortragsfähigen [X.] nach § 10a GewStG ([X.], Beschluss vom 2. November 2010 -
1 [X.], -
3
-
NZWiSt 2012, 75)
nicht gerechtfertigte Steuervorteile
im Sinne des § 370 Abs. 1 [X.] darstellen.
Graf

Jäger Radtke

Mosbacher Bär

Meta

1 StR 132/16

12.07.2016

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.07.2016, Az. 1 StR 132/16 (REWIS RS 2016, 8411)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 8411

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen
Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

1 StR 132/16

1 StR 537/12

1 StR 544/09

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.