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Erfolgloser Antrag auf vorläufige Verpflichtung zur Erteilung der Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe in die 11. Jahrgangsstufe der Gymnasialstufe
Meta
11.09.2015
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 11.09.2015, Az. M 3 E 15.3799 (REWIS RS 2015, 5544)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 5544
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe auf Probe
Vorrücken aus Einführungsklasse in 11. Gymnasialklasse auf Probe
Kein Anspruch auf Vorrücken auf Probe in die 8. Jahrgangsstufe
Vorrücken, Probe, Klassenstufe, Ausbildungsabschnitt, Ausnahmegenehmigung, Gymnasium
Gestattung einstweiligen Vorrückens eines Schülers in die 9. Jahrgangsstufe
Keine Referenz gefunden.
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