Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2014, Az. 10 AZR 64/14

10. Senat | REWIS RS 2014, 485

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

1. Die Revision des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 15. November 2013 - 14 Sa 1620/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

10 AZR 64/14

10.12.2014

Bundesarbeitsgericht 10. Senat

Urteil

Sachgebiet: AZR

vorgehend ArbG Frankfurt, 27. September 2012, Az: 19 Ca 299/12, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2014, Az. 10 AZR 64/14 (REWIS RS 2014, 485)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 485

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

II ZR 391/18 (Bundesgerichtshof)

GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines …


VI ZR 55/14 (Bundesgerichtshof)


8 AZN 636/19 (Bundesarbeitsgericht)

Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkte Zulassung der Revision - Betriebs(teil)übergang - Kündigungsschutzklage gegen (angeblichen) Veräußerer - Klage …


XI ZR 247/12 (Bundesgerichtshof)

Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für Vermittlung einer Lebensversicherung


B 13 R 14/15 R (Bundessozialgericht)

Anforderungen an die Begründung einer Revision im sozialgerichtlichen Verfahren


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.