5. Der Senat | REWIS RS 2020, 12566
Bei der Verlängerung eines Erbbaurechts ist der Kapitalwert nicht entsprechend § 12 Abs. 3 BewG auf den Zeitpunkt der Verlängerung abzuzinsen.
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30.09.2020
Hessisches Finanzgericht 5. Der Senat
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 30.09.2020, Az. 5 K 235/19 (REWIS RS 2020, 12566)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 12566
nachgehend BFH München, 24. Januar 2022, II B 72/20, Zulassung der Revision, Beschluss
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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 30.09.2020, Az. 5 K 235/19 (REWIS RS 2020, 12566)
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.07.2024, Az. II R 3/22 (REWIS RS 2024, 8179)
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Zitatauswertung
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
(Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 10.07.2024 - II R 3/22: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung …
5 K 666/22 (Hessisches Finanzgericht)
§ 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG
Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
Bewertung eines Erbbauzinsanspruchs (Grunderwerbsteuer)
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