Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.03.2020, Az. VIII ZA 3/20

8. Zivilsenat | REWIS RS 2020, 1650

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Prozesskostenhilfeversagung für Nichtzulassungsbeschwerde: Nichterreichen des Beschwerdewerts; Beschwer bei Verurteilung zur Räumung einer Wohnung


Tenor

Der Antrag der Beklagten, ihr Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil den [X.] vom 22. Januar 2020 zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Die beantragte Prozesskostenhilfe konnte nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des [X.] von mehr als 20.000 € (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) unzulässig wäre und deshalb von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hätte (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

2

Nach der Rechtsprechung des Senats bemisst sich die Beschwer durch eine Verurteilung zur Räumung einer Wohnung gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der Nettomiete, wenn es sich (wie hier) um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt und die "streitige" [X.] deshalb nicht bestimmt ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 17. Januar 2017 - [X.], [X.], 162 Rn. 3 mwN).

3

Der [X.] beträgt danach lediglich 11.664,42 € und setzt sich zusammen aus der Verurteilung zur Zahlung von 927,12 € sowie - bezüglich des Räumungsausspruchs - aus dem 3 1/2-fachen Betrag der [X.], woraus sich bei einer monatlichen Nettomiete von 255,65 € ein Betrag von 10.737,30 € ergibt (42 x 255,65 €).

Dr. Milger     

        

Dr. Fetzer     

        

Dr. Bünger

        

Dr. Schmidt     

        

Wiegand     

        

Meta

VIII ZA 3/20

17.03.2020

Bundesgerichtshof 8. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZA

vorgehend LG Osnabrück, 22. Januar 2020, Az: 1 S 331/18

§ 8 ZPO, § 9 ZPO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.03.2020, Az. VIII ZA 3/20 (REWIS RS 2020, 1650)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 1650

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

VIII ZA 3/20 (Bundesgerichtshof)


VIII ZR 341/19 (Bundesgerichtshof)

Nichtzulassungsbeschwerde im Mietrechtsstreit auf Wohnungsräumung: Berücksichtigung von Prozesskosten bei der Bestimmung der Beschwer


VIII ZA 7/19 (Bundesgerichtshof)

Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei einem Räumungsrechtsstreit


VIII ZR 16/19 (Bundesgerichtshof)

Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer bei einem Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses von …


VIII ZA 19/20 (Bundesgerichtshof)

Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer bei einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum


Referenzen
Wird zitiert von

VIII ZA 19/20

VIII ZA 3/20

Zitiert

VIII ZR 178/16

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.