11. Kammer | REWIS RS 2020, 5929
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Meta
05.06.2020
Arbeitsgericht Köln 11. Kammer
Beschluss
Nachgehend: Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 34/20
Zitiervorschlag: Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 05.06.2020, Az. 11 BV 246/19 (REWIS RS 2020, 5929)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 5929
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Arbeitsgericht Köln, 11 BV 246/19, 05.06.2020.
Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 34/20, 16.04.2021.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
13 BV 247/19 (Arbeitsgericht Köln)
9 TaBV 44/20 (Landesarbeitsgericht Köln)
9 TaBV 34/20 (Landesarbeitsgericht Köln)
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