Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 05.06.2020, Az. 11 BV 246/19

11. Kammer | REWIS RS 2020, 5929

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11 BV 246/19

05.06.2020

Arbeitsgericht Köln 11. Kammer

Beschluss

Nachgehend: Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 34/20

Zitier­vorschlag: Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 05.06.2020, Az. 11 BV 246/19 (REWIS RS 2020, 5929)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 5929


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 11 BV 246/19

Arbeitsgericht Köln, 11 BV 246/19, 05.06.2020.


Az. 9 TaBV 34/20

Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 34/20, 16.04.2021.


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9 TaBV 34/20

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