LG Deggendorf, Urteil vom 26.03.2020, Az. 33 O 559/19

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Gegenstand

Annahmeverzug, Abschalteinrichtung, Betriebserlaubnis, Culpa in contrahendo, Drittschutz, Einrede der Verjährung, Erstattung, Haftung, Kaufvertrag, Prospekthaftung, Pflichtverletzung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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33 O 559/19

26.03.2020

LG Deggendorf

Urteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG Deggendorf, Urteil vom 26.03.2020, Az. 33 O 559/19 (REWIS RS 2020, 10644)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 10644

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