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Beitreibung eines fällig gestellten Zwangsgeldes trotz inzwischen erfolgter Umsetzung einer Nutzungsuntersagung
Meta
10.10.2019
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 10.10.2019, Az. AN 9 K 19.01532 (REWIS RS 2019, 2713)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 2713
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Vergnügungsstätte in Form eines Wettbüros - Zwangsgeldfestsetzung nach Verstoß gegen die bestandskräftige Nutzungsuntersagung
AN 9 K 18.00318, AN 9 K 18.00650 (VG Ansbach)
Erfolglose Klage gegen die Nutzungsuntersagung eines nicht genehmigten Wettbüros
AN 9 K 17.02229, AN 9 K 18.00629, AN 9 K 18.00618 (VG Ansbach)
Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung gegenüber einem Wettbüro
AN 17 K 20.01567 AN 17 K 20.01568 AN 17 K 20.01573 AN 17 K 20.02784 (VG Ansbach)
Wettbüro als Vergnügungsstätte (Livewetten, räumlich-funktionelle Einheit zwischen Wettannahme und Café), Ausschluss von Vergnügungsstätten im Mischgebiet …
AN 9 K 18.00317, AN 9 K 18.00647 (VG Ansbach)
Nutzungsuntersagung für Wettbüro
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