6. Große Strafkammer | REWIS RS 2024, 6784
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1. Bei einem Haftaufschub gemäß § 456 StPO handelt es sich um eine gesetzlich normierte Ausnahme vom Beschleunigungsgebot des § 2 StVollstrO, die voraussetzt, dass die sofortige Vollstreckung beim Verurteilten oder seiner Familie zu erheblichen, außerhalb des Strafzwecks liegenden Nachteilen ...
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27.03.2024
Landgericht Stuttgart 6. Große Strafkammer
Beschluss
Sachgebiet: Js
Zitiervorschlag: Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.03.2024, Az. 6 KLs 203 Js 17195/20 (REWIS RS 2024, 6784)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 6784
nachgehend OLG Stuttgart, 23. April 2024, 1 Ws 77/24
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Zitatauswertung
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