Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 08.05.2017, Az. 2 BvR 2557/16

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2017, 11422

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) ASYL- UND AUSLÄNDERRECHT FLÜCHTLINGE AFGHANISTAN ABSCHIEBUNG

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Gegenstand

Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan


Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 2557/16

08.05.2017

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend VG München, 13. Dezember 2016, Az: M 25 E 16 35289, Beschluss

Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, §§ 34ff AsylVfG 1992, § 34 AsylVfG 1992, § 71 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG 1992, § 58 AufenthG 2004, § 60 AufenthG 2004, § 51 VwVfG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 08.05.2017, Az. 2 BvR 2557/16 (REWIS RS 2017, 11422)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 11422

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