EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) ASYL- UND AUSLÄNDERRECHT FLÜCHTLINGE AFGHANISTAN ABSCHIEBUNG Hinzufügen
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Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan
Die einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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08.05.2017
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Einstweilige Anordnung
Sachgebiet: BvR
vorgehend VG München, 13. Dezember 2016, Az: M 25 E 16 35289, Beschluss
Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, §§ 34ff AsylVfG 1992, § 34 AsylVfG 1992, § 71 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG 1992, § 58 AufenthG 2004, § 60 AufenthG 2004, § 51 VwVfG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 08.05.2017, Az. 2 BvR 2557/16 (REWIS RS 2017, 11422)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 11422
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