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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Urteile der 8. Zivilkammer des [X.] vom 19. Dezember 2018 und des 4. Zivilsenats des [X.] vom 13. November 2019 sind wirkungslos, nachdem der Kläger seine Klage mit Zustimmung der Beklagten zurückgenommen hat (§ 269 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 ZPO).
Der Streitwert für das Verfahren der Revision wird auf bis zu 45.000 € festgesetzt.
Ellenberger Grüneberg [X.]
Derstadt Schild von [X.]
Meta
08.09.2020
Bundesgerichtshof 11. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend Brandenburgisches Oberlandesgericht, 13. November 2019, Az: 4 U 7/19
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.09.2020, Az. XI ZR 601/19 (REWIS RS 2020, 1338)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 1338
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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