OLG München, Urteil vom 31.07.2024, Az. 7 U 351/23 e

7. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 5715

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Gegenstand

Datenschutzgrundverordnung, Beendigung des Dienstverhältnisses, Außerordentliche fristlose Kündigung, Aufsichtsratsbeschlüsse, Grob fahrlässige Unkenntnis, Verschwiegenheitsverpflichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Einberufung der Gesellschafterversammlung, Außerordentliche Kündigung, Kündigungsberechtigter, Steuerberatungsgesellschaft, Prozeßbevollmächtigter, Anschlußberufung, Wiederholungsgefahr, Kündigungserklärung, Feststellungsantrag, Provisionsabrechnung, Aufsichtsratsmitglied, Rechtsprechung des BGH, Abberufung des Vorstands


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7 U 351/23 e

31.07.2024

OLG München 7. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Urteil vom 31.07.2024, Az. 7 U 351/23 e (REWIS RS 2024, 5715)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 5715

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Referenzen
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II ZR 273/11

2 AZR 483/21

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