Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 03.03.2005, Az. IX ZR 248/01

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 4706

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]BESCHLUSS [X.] ZR 248/01
vom 3. März 2005 in dem Rechtsstreit

- 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] und die Richterin [X.]
am 3. März 2005 beschlossen:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des [X.] vom 12. September 2001 wird nicht angenommen.

Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 159.057,59 • (311.089,60 DM) festgesetzt. Gründe:

Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554b ZPO a.F.). Vor dem Hintergrund des Ergebnisses der Gesellschafterversammlung vom 27. Fe-bruar 1993 ist die Auslegung des Schreibens des Beklagten vom 15. März 1993 durch das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei. Die weiteren gegen die Be-weiswürdigung in dem angefochtenen Urteil gerichteten Verfahrensrügen grei-fen nicht durch.

[X.] [X.]

[X.] - 3 -
[X.] [X.]

Meta

IX ZR 248/01

03.03.2005

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 03.03.2005, Az. IX ZR 248/01 (REWIS RS 2005, 4706)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 4706

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.