Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2022, Az. 12 Sa 352/21

12. Kammer | REWIS RS 2022, 776

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12 Sa 352/21

09.03.2022

Landesarbeitsgericht Düsseldorf 12. Kammer

Urteil

Sachgebiet: Sa

Vorgehend: Arbeitsgericht Düsseldorf, 11 Ca 5927/20

Art. 20 Abs.1 EUGVVO, Art. 21 Abs.1 EUGVVO, Art. 66 Abs.1 EUGVVO; Art. 3 Abs.1, 2 und 5 Rom I-VO, Art. 8 Abs.1 und 2 Rom I-VO, Art. 10 Abs. 2 Rom I-VO; Richtlinie 98/59/EG; RL 2001/23/EG; Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG; § 305 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 615 BGB, § 613a Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1, 2 und 3 KSchG, § 6 KSchG, § 17 Abs. 1 und 3 KSchG, § 23 KSchG, § 24 KSchG; § 61 ZPO, § 62 Abs. 1 ZPO, § 256 ZPO, § 261 Abs. 1 und 3 ZPO, § 265 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 325 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO, § 533 ZPO

Zitier­vorschlag: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2022, Az. 12 Sa 352/21 (REWIS RS 2022, 776)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 776

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