VG München, Entscheidung vom 17.11.2017, Az. M 12 K 17.2797

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Wohnsitznahmeverpflichtung für international Schutzberechtigte


Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

M 12 K 17.2797

17.11.2017

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 17.11.2017, Az. M 12 K 17.2797 (REWIS RS 2017, 2106)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 2106

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

10 C 17.2591 (VGH München)

Räumliche Beschränkung des Aufenthaltstitels eines anerkannt Schutzberechtigten


B 6 K 17.987 (VG Bayreuth)

Aufhebung der gesetzlichen Wohnsitzbeschränkung eines anerkannten Flüchtlings zur Vermeidung einer Härte


4 K 3426/18 (Verwaltungsgericht Aachen)


L 15 AS 32/18 B ER (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen)


19 CS 17.1838 (VGH München)

Wohnsitznahmeverpflichtung eines anerkannten Flüchtlings


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

1 BvR 1266/00

2 BvR 290/10

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.