LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 21.02.2019, Az. 18 Qs 3/18

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Gegenstand

„Nachschieben“ eines Bewährungsbeschlusses im Strafbefehlsverfahren


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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18 Qs 3/18

21.02.2019

LG Nürnberg-Fürth

Entscheidung

Sachgebiet: Qs

Zitier­vorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 21.02.2019, Az. 18 Qs 3/18 (REWIS RS 2019, 10024)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 10024

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M 13 K 18.742

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